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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

daum electronic gmbh


ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der daum electronic gmbh


Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unseren Geschäftsverkehr mit Unternehmern, nicht aber für den Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchern; für letztere gelten die ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE ENDKUNDEN der daum electronic gmbh , siehe weiter unten.  


I. GELTUNG DIESER BEDINGUNGEN, UMFANG DER LEISTUNGSPFLICHT

1. Für den Umfang und die Einzelheiten unserer Lieferverpflichtung sind die vorliegenden Bedingungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen und gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Abweichungen von den vorliegenden Liefer- und Garantiebedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung zustande. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und/oder Nebenabreden.

3. Angebotsunterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Abbildungen, frühere Produktlieferungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind als annähernde Angaben zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

4.  Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot gehörenden Unterlagen verbleibt bei uns. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

5. Unsere Verkaufsangestellten und Handelsvertreter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen abzugeben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder seinem Wortlaut widersprechen. Derartige Nebenabreden und Zusicherungen werden erst mit schriftlicher Zustimmung unserer Geschäftsleitung wirksam.

II. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1.  Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Kosten der Verpackung und Versendung gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungskosten sind uns auch dann zu ersetzen, wenn und soweit wir nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Verpackung zurückzunehmen haben. Die Wahl der Versandart und der Verpackung bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart.

3.  Die Rechnungen sind ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt zu bezahlen.

4.  Kommt der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung länger als zwei Wochen in den Rückstand oder treten vernünftige Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder – willigkeit durch entsprechende Tatsachen auf (z. B. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beantragung von Vergleichs- oder Konkursverfahren), so wird unsere gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig. Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist er nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, solange sich der fällige Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Kosten der Mängelbeseitigung befindet.

5. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt unserer weitergehenden Ansprüche für die Zeit der Überschreitung Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf. Für jedes Mahnschreiben wird eine Unkostenpauschale von € 3,50 fällig.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. LIEFERFRIST

1. Vereinbarte Lieferfristen werden erst dann in Gang gesetzt, wenn sämtliche technische Einzelheiten geklärt sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

2.  Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn der Kunde den Liefergegenstand bei uns abzuholen hat, ist für die Rechtzeitigkeit unserer Leistung unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft maßgeblich.

3.  Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Insbesondere kommen als Ursache möglicher Verzögerungen in Betracht: Betriebsstörungen, Streiks, Ausschussproduktion sowie verzögerte Anlieferung der erforderlichen Rohstoffe und/oder Bauteile.

4.  Kann die Lieferung aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, nicht sogleich erfolgen, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 0,5% des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat, vom Kunden zu erheben. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt pauschal 15 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist. Wir behalten uns vor, einen höheren als den pauschalierten Schaden gegen Nachweis geltend zu machen.

5.  Wird die Lieferung bei vereinbarter Lieferfrist aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Kunde nach Ablauf einer schriftlich zu erklärenden Nachfrist von mindestens 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalfehler) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Wurde die Lieferung bereits teilweise bewirkt, kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten Leistung erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Kunde an einer Teilleistung nachweislich kein berechtigtes Interesse hat.

6.  Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller uns gegenüber mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist.

IV. GEFAHRÜBERGANG

1.  Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand – auch Teile desselben – unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch für die durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.

3. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Ware durch uns gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden versichert. Die Versicherungskosten werden ihm zum Selbstkostenpreis berechnet.

V. GEWÄHRLEISTUNG /   SCHADENSERSATZ

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Materialmängeln sind.

2. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von uns beseitigt, wobei hiervon abweichende Ansprüche des Kunden durch die von uns erbrachten Nachbesserungsleistungen ausgeschlossen werden. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, gleichartigen Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Nachfrist ein zweites Mal fehl, kann der Kunde Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde dies mit Nachfristsetzung angekündigte hatte.

3. Wir leisten auf unsere Produkte eine Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Im Gewährleistungsfall übernimmt der Kunde die anfallenden Transport- und Wegekosten. Ansprüche gegen uns auf Erstattung von Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, sowie für Ausfallschäden und Arbeitszeitkosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

5. Eine Haftung für die durch bestimmungsgemäßen Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn die Einbau- und Betriebsvorschriften des Herstellers nicht eingehalten oder an dem Produkt ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Stellt er Fehlmengen oder offensichtliche Mängel fest, müssen diese uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

7. Wir übernehmen keine Gewähr, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

8. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und  Wissen aufgrund unserer eigenen Erfahrung und der von uns durchgeführten Versuche. Wir übernehmen keine Haftung für unsere diesbezüglichen Leistungen, - es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.

9. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

10.Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden oder für nicht vorhersehbare untypische Schäden. Diese Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit  beruht oder in Fällen eines Körper- / oder Gesundheitsschadens.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT / SICHERHEITEN

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in seinem eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Darüber hinaus hat der Kunde für unsere Ansprüche aus seinem bestimmten Geschäft Sicherheit durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse in Höhe des jeweiligen Bruttoauftragswerts zu leisten, wenn wir dies aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls für erforderlich halten, wobei wir die Entscheidung nach billigem Ermessen treffen werden (§ 315 BGB). Wir können ein solche Sicherheitsleistung auch nach Vertragsabschluß bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnung verlangen.

VII. KONSTRUKTIONS- UND DESIGNÄNDERUNGEN

Wir behalten uns das Recht vor, an unseren Produkten jederzeit Änderungen der Konstruktion und des Designs vorzunehmen. Wir sind nicht verpflichtet, solche Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.


VIII. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Dies gilt nicht für verschuldete vorvertragliche Pflichtverletzungen.

IX. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORM

1.  Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (vom 11.04.1980)

2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Erfordernis der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame, die der beabsichtigten Regelung am nähesten kommt, ersetzt.

3. Soweit der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Erfüllungsort ist Fürth.

X. POSTANSCHRIFT

Fa. Daum Electronic GmbH
D – 90768 Fürth
Flugplatzstr. 100
Registergericht Fürth HRB 1791
Geschäftsführer Wilhelm Daum
USt-Id: DE 132757073

 

  

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE ENDKUNDEN der daum electronic gmbh

 

Die Lieferungen und Leistungen der daum electronic gmbh erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Anders lautenden Bedingungen und Regelungen des Bestellers haben nur dann Gültigkeit, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

Angebote

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die abgegebene Bestellung des Kunden ist verbindlich, auch wenn sie nicht nochmals bestätigt wird. Für Bestellungen von Minderjährigen haftet der gesetzliche Vertreter bzw. Erziehungsberechtigte. Für die Annahme der Bestellung und deren Ausführung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

Versandkosten

Falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, gehen diese grundsätzlich zu Lasten des Bestellers.

Lieferung

Die bestellte Ware wird, sofern am Lager, umgehend ausgeliefert. Gültigkeit hat die auf der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Falls es zu Lieferverzögerungen kommt, die länger als 3 Wochen betragen, kann der Kunde von seinem Auftrag zurücktreten. Der Rücktritt muss in schriftlicher Form bei uns eingehen.

Preise

Auch die auf unseren Internetseiten angegebenen Preise sind in EUR angegeben. Sie verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich der Versandkosten.
Zahlungsbedingungen

Der Versand der Bestellung erfolgt, falls nichts Gegenteiliges vereinbart wurde,  per Nachnahme. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum.

Haftung

Für gelieferte Neugeräte gelten 2 Jahre Werksgarantie. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz aus Gründen der Unmöglichkeit der Leistung, Verzug oder sonstiger Vertragsverletzungen des Verkäufers sind ausgeschlossen. Allein bei grob fahrlässigen Pflichtverletzungen steht dem Käufer ein Anspruch auf Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schadens zu. Die Haftsumme ist auf die Höhe der Auftragssumme beschränkt.

Widerrufsrecht

Private Endverbraucher können gemäß Fernabgabegesetz binnen 14 Tagen nach Erhalt der bestellten Ware und ohne Angabe von Gründen, in Schriftform oder einfach durch Rücksendung der bestellten Ware die Bestellung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), §355 Absatz 3 Satz 1 BGB, jedoch nicht vor Eingang der Ware, §312 d Absatz 2 BGB, und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß §312 d Absatz 2 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß §312 g (n.F.) Absatz 1 Satz 1 Nr.2 BGB in Verbindung mit Arti-kel 246 §3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:

 

daum electronic gmbh, Flugplatzstraße 100, 90768 Fürth

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Rücksendungen werden durch ein von uns beauftragtes Unternehmen bei Ihnen kostenfrei abgeholt.

Dieses Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die wir auf Grund Ihrer Spezifikationen angefertigt haben oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten waren oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

Ende der Widerrufsbelehrung

Gewährleistung

Sofern nichts anderes angegeben ist, gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese  für Mängel, die auf Material- oder Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Voraussetzung ist, dass die Ware sachgemäß behandelt und nur für den angegebenen Einsatzbereich und Einsatzzweck benutzt  wird.

Die Gewährleistungszeit gilt nur für die private Nutzung im Heimbereich, nicht aber bei gewerblicher und/oder unbeaufsichtigter und auch intensiverer Nutzung.

Sonstiges

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame, die der beabsichtigten Regelung am nähesten kommt, ersetzt.

Postanschrift

Daum electronic gmbh, Flugplatzstraße 100, 90768 Fürth, Deutschland

Gerichtsstand

90768 Fürth

Es gilt ausschließlich das deutsche Recht

Fa. Daum Electronic GmbH
D – 90768 Fürth
Flugplatzstr. 100
Registergericht Fürth HRB 1791
Geschäftsführer Wilhelm Daum
USt-Id: DE 132757073

 


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